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OLG Köln (19 U 268/94) | Datum: 09.08.1995
Die Berufungen beider Parteien sind zulässig. Die Berufung der Klägerin, die weitere 5.975,16 DM begehrt, hat nur in Höhe von 1. 598,65 DM Erfolg. Der Beklagte, der sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von 10.184.03 [...]